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Silvesterfeuerwerk

Feuerwerk - Pyrotechnik - Silvesterfeuerwerk

Herzlich Willkommen im Sprengkraft´s Silvesterfeuerwerk Shop.
Schön das Sie uns gefunden haben.

 

Silvesterfeuerwerk 2011 / 12

Raketensortimente, Batteriefeuerwerk, Sprengkraft Powerpakete, Fontänen, Familiensortimente etc.

Hier finden Sie unsere Auswahl an Silvesterfeuerwerk Artikel für eine besonders erlebnisreiche Silvesternacht.

Bestellungen möglich bis zum 23.12.2011 für PLZ 0, 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 0 
                                    bis zum 27.12.2011 für PLZ 4 + 5
                                                                                                                                                                                
Versandkosten:
PLZ Gebiet 4 + 5 = 10,- Euro (ab 250,-Euro Versandkosten frei)
Übrige BRD = 35,- Euro (ab 500,-Euro Versandkosten frei)

Nachnahmegebühr 5,- Euro, Zahlung per Vorkasse 3% Skonto.
Lieferdatum ist der 29.12. oder der 30.12.2011. 

Lagerverkauf in 45136 Essen / Westfalenstr. 60 - 64 
am 29.12. und 30.12.11 von 12:00 bis 20:00 Uhr.

Rabatte Lagerverkauf (Selbstabholung): ab 100,- Euro - 10 %
                                                                ab 300,- Euro - 15 % 
                                                                             
Vorbestellungen möglich über diesen Shop. Rabatte werden bei der Abholung berechnet.

Die Bestellung von Silvesterfeuerwerk ist erst ab 18 Jahren möglich und wird bei der Auslieferung überprüft.

Zu unserer Homepage kommen Sie hier:
Feuerwerk-Pyrotechnik-Spezialeffekte

Nun aber: Viel Spaß beim Stöbern!

 

I. Allgemeines

 

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder

von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers

erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer

Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn

wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen

abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller

vorbehaltlos ausführen.

 

II. Angebote, Aufträge

 

Unsere Angebote, Prospekte, Preislisten und sonstigen Unterlagen sind

freibleibend. Der Käufer ist 10 Tage an seine Bestellung gebunden. Der

Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

 

III. Pflicht des Käufers für den Fall unserer Vorleistungspflicht

 

Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit bzw.

seine Kreditwürdigkeit. Bei schuldhafter Falschauskunft, insbesondere dann

wenn die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 899 ff. ZPO

und fehlgeschlagene Vollstreckungsversuche nicht offenbart wurden, sind wir

zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Da wir bei der Herstellung unserer

Waren erhebliche Vorleistungen zu erbringen haben, können wir, wenn sich

die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsabschluß erheblich

verschlechtert hat, insbesondere wenn der Besteller zur Abgabe einer

eidesstattlichen Versicherung nach §§ 899 ff. ZPO veranlaßt wurde oder

Vollstreckungsversuche gegen ihn fehlgeschlagen sind, Anzahlungen

entsprechend unserer Vorleistungen verlangen. Sollten diese Anzahlungen

nicht fristgerecht eingehen, sind wir nach Mahnung zum Rücktritt berechtigt.

In den vorgenannten Fällen können wir die Vertragserfüllung von der vorherige

n Entrichtung des Kaufpreises abhängig machen. Die Geltendmachung

weiterer Schäden aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei

Vertragsschluß bleibt vorbehalten.

 

IV. Lieferung und Preise

 

Erfolgt der Verkauf an nicht unter § 24 Ziffern 1 und 2 des AGB-Gesetzes

fallende Personen (Nicht-Kaufleute), sind die in unserem Angebot gemachten

Preise Festpreise, wenn Lieferung innerhalb von 4 Monaten erfolgen soll; bei

vereinbarter späterer Lieferung gilt der zum Zeitpunkt der vereinbarten

Lieferung gültige Listenpreis. Mangels Listenpreis erfolgt die Bestimmung des

Preises nach unserem billigen Ermessen unter Orientierung am jeweiligen

Marktpreis.

 

Erfolgt der Verkauf an Kaufleute, ist Preis der jeweilige zum Zeitpunkt der

Lieferung gültige Listenpreis.

 

Die Listen- und Angebotspreise schließen Verpackung, Versicherung und

sonstige Versandkosten nicht ein. Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe

wird zusätzlich berechnet.

 

Lieferung erfolgt frei Empfangsort bzw. bei Lieferung ins Ausland frei

deutsche Grenze einschließlich entsprechender Verpackung und

Transportversicherung. Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart,

einen Monat nach Auftragsbestätigung.

 

V. Lieferverzug und Folgen bei Lieferverzug

 

Erfolgt der Verkauf an Kaufleute bleibt die richtige und rechtzeitige

Selbstbelieferung vorbehalten. Erfolgt der Verkauf an Nichtkaufleute, sind

beide Parteien zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt, wenn wir zwei

Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem wir vertraglich zur Lieferung verpflichtet

sind, die Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von unserem

Vorlieferanten nicht oder in nicht vertragsgerechter Qualität erhalten haben,

obwohl wir ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen und alle

zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um die Vorlieferung

sicherzustellen. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den

Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert

werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt

nicht abwenden konnten - gleichviel ob in unserem Werk oder bei unseren

Unterlieferanten eingetreten - zum Beispiel Krieg, Betriebsstörung,

behördliche Eingriffe, Ve rzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und

Baustoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten - so verlängert sich, wenn die

Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem

Umfang.

 

Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung

oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

Wird durch die oben angesprochenen Umstände die Lieferung oder Leistung

unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den

oben genannten Fällen die Lieferzeit oder werden wir von der

Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete

Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Kunden.

 

Wir haben den Kunden über das Vorliegen solcher Umstände unverzüglich zu

benachrichtigen.

 

In den Fällen des Verzuges und zu vertretender Unmöglichkeit sind

Schadensersatzansprüche im nichtkaufmännischen Verkehr auch bei leichter

Fahrlässigkeit begründet. Sie beschränken sich jedoch auf den vorhersehbaren

Schaden und auf den dreifachen Bestellwert. Dagegen sind im

kaufmännischen Verkehr derartige Schadensersatzansprüche auch bei leichter

Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht eine Verletzung

vertragswesentlicher Pflichten in Rede steht. Ein Rücktrittsrecht steht dem

Käufer erst nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen

zu; dies gilt auch im Falle eines datumsmäßig vereinbarten Lieferzeitpunkts.

 

Vl. Annahmeverzug

 

Ein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Leistungsverweigerung steht uns auch

zu, wenn der Käufer bis zum Ablauf der vereinbarten Lieferfrist seiner

Verpflichtung zur Abnahme von Lieferungen aus anderen Verträgen nicht

nachgekommen ist. Im Falle eines Verkaufs bedarf es keiner Mahnung und

Fristsetzung. Kommt der Käufer seiner Abnahmeverpflichtung auch innerhalb

einer zu setzenden Nachfrist von 10 Tagen nicht nach, so kann der Verkäufer

die Ware freihändig verkaufen.

 

VII. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Käufers

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

 

Die Ware bleibt bis zum vollständigen Bezahlen der aus der

Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung unser Eigentum.

Akzepte, Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung.

 

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung

um mehr als 25 % des Rechnungswertes des Sicherungsgutes, so sind wir

verpflichtet, auf Verlangen des Käufers und auf Verlangen eines anderen

Gläubigers des Käufers Sicherheiten in ansprechender Höhe freizugeben.

 

Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen

Geschäftsverkehr zu verfügen. Weitergehende Verfügungen (Verpfändung,

Sicherungsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung) sind

nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns sofort unter

Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls zu melden.

 

Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so gelten die daraus sich

ergebenden Kaufpreisforderungen mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten.

Der Kunde ist solange befugt, die Forderung einzuziehen, bis dies aufgrund

seines Zahlungsverzuges oder seines Vermögensverfalls durch uns untersagt

wird. In diesem Fall hat uns der Schuldner auf Verlangen über jede einzelne

Forderung eine Abtretungserklärung seiner Forderungen und eine Bestätigung

seines Eigentumsvorbehalts Dritten gegenüber nachzureichen.

 

Im Falle des Zahlungsverzuges oder des Vermögensverfalls können wir

sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware verlangen. Befristete Forderungen

werden dann sofort fällig. Hereingegebene Wechsel sind unabhängig von ihrer

Fälligkeit

 

Zug um Zug gegen bar einzulösen. Die Erfüllung laufender Kaufverträge kann

von Vorauszahlung oder Sicherstellung abhängig gemacht werden. Pfändung

des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom

Vertrag.

 

IX. Verzugszinsen

 

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in

Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a.

zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden

nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist

jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzuges

kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen mit dem vereinbarten

Skontoabzug zu zahlen. Innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum.

 

X. Gewährleistung, Mängelrügen

 

Der Käufer ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen

anzuzeigen. Werden später Mängel offensichtlich, so sind sie ebenfalls

innerhalb von 8 Tagen anzuzeigen, Nach Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung

ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen.

 

Die Mängelanzeige hat unter Vorlage des entsprechenden Pack- und

Kontrollzettels zu erfolgen. Auch bei rechtzeitiger und begründeter

Geltendmachung von Mängeln sind wir nach unserer Wahl nur zur kostenlosen

Ersatzlieferung oder Wiederinstandsetzung verpflichtet. Bei Fehlschlagen der

Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer lediglich Herabsetzung

der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages

(Wandlung) verlangen. Schadensersatzansprüche aus Gewährleistung stehen

dem Käufer nicht zu. Die Haftung nach § 463 BGB bleibt unberührt.

 

XI. Haftung

 

Ersatzansprüche jeder Art, zum Beispiel auch aus Verschulden bei

Vertragsschluß, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind

nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gegeben.

 

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende

Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.

Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst

entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder

sonstige Vermögensschäden des Kunden.

 

Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache

auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn

der Kunde wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft

Schadensersatzansprüche, wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2

BGB geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht

verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt

ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei

Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten und auf alle gesetzlichen

Ansprüche. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche gemäß

Produkthaftungsgesetz.

 

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für

die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,

Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

XII. Sonderanfertigungen

 

Sofern wir die Ware nach Mustern, Modellen, Zeichnungen oder anderen

Angaben eines Kunden herstellen, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür,

daß durch die Anlieferung und den Verkauf dieser Ware Schutzrechte Dritter

nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung

solcher Schutzrechte entstehen, hat uns der Käufer schadlos zu halten.

 

XIll. Transportversicherung

 

Zur Wahrung der Ansprüche des Verkäufers oder des Käufers aus der

Transportversicherung ist der Käufer zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

 

Bei Bahn- und Posttransporten: bei Beschädigungen oder Verlusten, die

äußerlich erkennbar sind, ist der Schaden sofort vor Abnahme des Gutes durch

die Bahn oder Post feststellen zu lassen und eine Tatbestandsaufnahme zu

fordern. Die Annahme des Gutes ohne amtliche Feststellung ist zu verweigern.

 

Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, die sich also erst beim Auspacken

herausstellen, muß das Gut im vorgefundenen Zustand liegenbleiben und die

Beförderungsanstalt sofort nach Entdeckung des Schadens mündlich und

schriftlich zur Feststellung aufgefordert werden, und zwar:

 

Bei Postsendungen innerhalb 24 Stunden nach Abnahme, bei Bahnsendungen

spätestens innerhalb 7 Tagen nach Abnahme.

 

Bei Kraftfahrzeugtransporten: Schäden sind vor Abnahme des Gutes durch

Protokoll des Fahrers sowie der Begleitpersonen über den Hergang des

Schadens bestätigen zu lassen. Schäden durch Transportmittelunfall, Feuer,

Diebstahl oder Unterschlagung sind der Polizeibehörde zu melden. In allen

Fällen ist die verantwortliche Stelle (Fuhrunternehmer oder Eigentümer des

Beförderungsmittels) für den erlittenen Schaden in voller Höhe haftpflichtig zu

machen.

 

Zum Schadensnachweis sind einzurechnen

 

a) die Fakturen oder beglaubigte Abschriften derselben,

 

b) Beförderungspapiere (Frachtbrief, Expreßkarte, Gepäckschein, Ladeschein

und dgl.) mit einer Rechtsübertragung des Empfängers an unsere Gesell-

schaft (bei Postsendungen und Sendungen, die nicht in den Besitz des

Empfängers gelangt sind, hat der Absender die Rechte an uns zu über- tragen),

 

c) die Schadenrechnung.

 

Außerdem sind folgende Unterlagen beizubringen:

 

Bei Eisenbahntransporten: die bahnamtliche Tatbestandsaufnahme.

 

Bei Postsendungen: die Schadensbescheinigung des zuständigen Postamtes

sowie die Bescheinigung der Post über die Höhe der eventuell gezahlten

Entschädigung.

 

Bei Transporten mit Kraftfahrzeugen oder Fuhren: Bericht des Fahrzeugführers

sowie eine Stellungnahme des Fuhrunternehmers oder des Eigentümers des

Beförderungsmittels.

 

Die sorgfältige Beachtung dieser Vorschriften sowie die Einsendung

vollständiger Unterlagen beschleunigen die Schadensabwicklung.

 

Wir haften nicht für Transportschäden. Mit der ordnungsgemäßen Verpackung

und Aufgabe der Ware an das Beförderungsunternehmen geht die Gefahr der

Ware auf den Käufer über.

 

Sollte uns wegen Nichtbeachtung der vorstehenden Vereinbarungen ein

Schaden entstehen, ist uns der Käufer zum Schadensersatz verpflichtet. Die

Beweislast für die Vornahme der zur Wahrung der Rechte aus der

Transportversicherung notwendigen Maßnahmen trägt der Käufer.

 

XIV. Aufrechnungsverbot

 

Das Recht des Käufers, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, wird

ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig

festgestellte Forderung handelt.

 

XV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferwerkes oder

des Werklagers. Bei Nicht-Kaufleuten folgt daraus jedoch nicht der

Gerichtszuständigkeit nach § 29 II ZPO. Im Falle eines Verkaufs an Kaufleute

gilt in allen Fällen Bochum als Wahlgerichtsstand.

 

XVI. Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit einzelner, der vorstehend genannten Vertragsbedingungen

hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen zur Folge.